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Kontakt
Sie haben eine Vertragsstrafe erhalten und haben offene Fragen?
Unsere Mitarbeiter/innen aus unserem hauseigenen Service-Center helfen Ihnen selbstverständlich gerne weiter.
01
per E-Mail
service@innovativparken.de
Die Beantwortung Ihrer Anfrage dauert in der Regel bis zu drei Werktage.
02
per Online
https://innovativparken.zatappeal.com
Für eine schnellere Antwort nutzen Sie bitte unser Online-Portal.
03
per Telefon
030 330 83685
Montag – Freitag
9.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 17.30 Uhr

FAQs
System
Unser Parkraummanagement basiert auf einer digitalen Aufzeichnung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- sowie Ausfahrt, somit ist weder die Auslage einer Parkscheibe noch der Einsatz von Kontrolleuren erforderlich.
Die Parkplätze unserer Kunden sind mit einem Kamerasystem ausgestattet, welches sowohl beim Einfahren als auch beim Verlassen der Parkfläche das amtliche Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges fotografisch erfasst. Dadurch wird automatisch die exakte Parkdauer des Fahrzeugs ermittelt, somit ist weder die Auslage einer Parkscheibe noch der Einsatz von Kontrolleuren erforderlich.
In der Nähe von der Einfahrt, die Gegebenheiten variieren von Standort zu Standort. Unsere Kennzeichen-Scanner haben eine Reichweite von bis zu 100 m und können eine Breite von ca. 12 m erfassen, ob Fassade, Dach oder Laternenmast.
Anfrage
Bitte wenden Sie sich an unseren Auftraggeber (z.B. der Edeka Markt, bei dem Sie gearbeitet haben), sodass dieser uns direkt eine Stornierungsgenehmigung für Ihren Fall zukommen lässt.
Unser Parkraummanagement basiert auf einer digitalen Aufzeichnung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- sowie Ausfahrt. Gerne senden wir Ihnen die Beweisfotos zu Ihrem Parkvorgang zu. Bitte wählen Sie hierzu im Service Center den Grund Belegbilder und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus.
Sie als Halter des KFZ trifft die sekundäre Darlegungslast, wer an Ihrer Stelle am fraglichen Tag konkret als Nutzer in Betracht kam. Bitte wählen Sie hierzu im Service Center den Grund Anderer Fahrer / Inhaber und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus. Nun können Sie eintragen, welcher Fahrer (Name und Adresse) an diesem Tag den Parkverstoß zu verantworten hat. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf die Beachtung Ihrer prozessualen Wahrheitspflicht hin. Wir leiten den Parkverstoß an den Fahrer weiter.
Bitte wählen Sie hierzu im Service Center den Grund Anderer Fahrer / Inhaber und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus. Teilen Sie uns den Vor- und Zunahmen, die Straße samt Hausnummer und die Postleitzahl inklusive Ort des neuen Halters mit. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und leiten nach Prüfung der Sachlage den Parkverstoß an den neuen Halter weiter. Grundsätzlich jedoch tragen Sie das Risiko, wenn der Käufer mit dem noch auf Sie gemeldeten KFZ Parkverstöße begeht.
Mit Einfahrt begeben Sie sich auf das Grundstück unseres Auftraggebers und stimmen somit den ausgeschilderten Parkbedingungen zu. Unsere Zulassung ist durch die Erlaubnis des Parkplatzbetreibers und die Ausschilderung vor Ort gegeben. Die Höchstparkdauer ist für Sie als Kunde kostenfrei nutzbar.
Die Beantwortung Ihrer Anfrage dauert in der Regel bis zu drei Werktage.
Mit der Einfahrt auf den von uns betreuten Parkplatz kommt zwischen dem Fahrer des KFZ und der BL Innovativ Parken GmbH ein Parkraumnutzungsvertrag zustande. Wir sind eine externe Firma und unsere Zulassung ist durch die Erlaubnis des Parkplatzbetreibers und die Ausschilderung vor Ort gegeben. Bezüglich eines Widerspruchs füllen Sie hierzu unter Angabe des entsprechenden Grundes (Sonstiges) unser Kontaktformular aus.
Unser System kann leider keine in der Windschutzscheibe hinterlegten Dokumente erfassen. Es ist uns jedoch ein besonderes Anliegen, dass auch Kunden mit einer Schwerbehinderung und ihre Angehörigen ohne Zeitdruck zum Beispiel ihre Einkäufe erledigen können. Aus diesem Grund stehen auf dem Parkplatz eigens für Kunden mit einer Schwerbehinderung reservierte Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum Markteingang zur Verfügung. Darüber hinaus gewähren wir bei Überschreitung der Höchstparkdauer einen zusätzlichen Kulanzzeitraum von 1 Stunde. Bitte wählen Sie hierzu im Service Center den Grund Behinderung und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus. Zusätzlich fügen Sie bitte Ihren blauen Parkausweis als Anhang bei. Unser Kundenservice wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzten und sich um die Klärung Ihres Falles bemühen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur einen Kulanzspielraum einräumen können, wenn Sie im Besitz eines Parkausweis für Behinderte sind. Ansonsten bitten wir Sie um Zahlung der fälligen Vertragsstrafe.
Datenschutz
Das System ist nach den Grundsätzen der DSGVO entwickelt worden – die DEKRA hat die Datenschutzkonformität zertifiziert. Die Daten zu regelkonformen Parkvorgängen müssen gem. DSGVO binnen max. 48 Stunden gelöscht werden – in unserem System kommt es jedoch umgehend zur Löschung.
Bei der von uns eingesetzten Technologie handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung, sondern lediglich um eine videotechnologiebasierte Kennzeichenerkennung. Es werden ausschließlich Standbilder der KFZ-Kennzeichen aufgezeichnet. Lediglich die Kennzeichen vertragsbrüchiger Nutzer werden von uns zur Verfolgung unserer Ansprüche gespeichert. Sämtliche anderen Daten werden von uns aufgrund strenger Datenschutzvorgaben innerhalb von 48 Stunden automatisch und unwiderruflich gelöscht.
Zahlungsanliegen
Es gibt die Möglichkeit, dass sich das Versenden unseres Zahlungserinnerungs-/Mahnungsschreiben mit Ihrem Zahlungseingang überschnitten hat oder dass der Verwendungszweck fehlerhaft eingetragen wurde. Bitte wählen Sie hierzu im Service Center den Grund Zahlungsanliegen und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus. Falls Sie nicht den geforderten Gesamtbetrag überwiesen haben, erhalten Sie ebenfalls eine Mahnung und dann bitten wir um Überweisung des Restbetrags.
Unsere Bankverbindung lautet: Solarisbank AG IBAN: DE30 1101 0101 5750 3906 19 BIC: SOBKDEB2XXX
Videoüberwachung
Leider nicht, da es sich bei unserem Kamerasystem nicht um eine Videoüberwachung im herkömmlichen Sinne handelt, sondern lediglich ein Standbild des Kennzeichens inkl. Front- bzw. Heckpartie des Fahrzeugs (inkl. Zeitstempel) gemacht wird, welches bei Einhaltung der Höchstparkdauer unmittelbar gelöscht wird. Abseits der Ein- und Ausfahrt der KFZ erfasst unser System keine Vorkommnisse auf dem jeweiligen Parkplatz. Mit Informationen zu etwaigen Unfällen o.Ä. können wir Ihnen daher leider nicht behilflich sein.
System
Unser Parkraummanagement basiert auf einer digitalen Aufzeichnung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- sowie Ausfahrt, somit ist weder die Auslage einer Parkscheibe noch der Einsatz von Kontrolleuren erforderlich.
Die Parkplätze unserer Kunden sind mit einem Kamerasystem ausgestattet, welches sowohl beim Einfahren als auch beim Verlassen der Parkfläche das amtliche Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges fotografisch erfasst. Dadurch wird automatisch die exakte Parkdauer des Fahrzeugs ermittelt, somit ist weder die Auslage einer Parkscheibe noch der Einsatz von Kontrolleuren erforderlich.
In der Nähe von der Einfahrt, die Gegebenheiten variieren von Standort zu Standort. Unsere Kennzeichen-Scanner haben eine Reichweite von bis zu 100 m und können eine Breite von ca. 12 m erfassen, ob Fassade, Dach oder Laternenmast.
Anfrage
Bitte wenden Sie sich an unseren Auftraggeber (z.B. der Edeka Markt, bei dem Sie gearbeitet haben), sodass dieser uns direkt eine Stornierungsgenehmigung für Ihren Fall zukommen lässt.
Unser Parkraummanagement basiert auf einer digitalen Aufzeichnung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- sowie Ausfahrt. Gerne senden wir Ihnen die Beweisfotos zu Ihrem Parkvorgang zu. Bitte wählen Sie hierzu im Service Center den Grund Belegbilder und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus.
Sie als Halter des KFZ trifft die sekundäre Darlegungslast, wer an Ihrer Stelle am fraglichen Tag konkret als Nutzer in Betracht kam. Bitte wählen Sie hierzu im Service Center den Grund Anderer Fahrer / Inhaber und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus. Nun können Sie eintragen, welcher Fahrer (Name und Adresse) an diesem Tag den Parkverstoß zu verantworten hat. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf die Beachtung Ihrer prozessualen Wahrheitspflicht hin. Wir leiten den Parkverstoß an den Fahrer weiter.
Bitte wählen Sie hierzu im Service Center den Grund Anderer Fahrer / Inhaber und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus. Teilen Sie uns den Vor- und Zunahmen, die Straße samt Hausnummer und die Postleitzahl inklusive Ort des neuen Halters mit. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und leiten nach Prüfung der Sachlage den Parkverstoß an den neuen Halter weiter. Grundsätzlich jedoch tragen Sie das Risiko, wenn der Käufer mit dem noch auf Sie gemeldeten KFZ Parkverstöße begeht.
Mit Einfahrt begeben Sie sich auf das Grundstück unseres Auftraggebers und stimmen somit den ausgeschilderten Parkbedingungen zu. Unsere Zulassung ist durch die Erlaubnis des Parkplatzbetreibers und die Ausschilderung vor Ort gegeben. Die Höchstparkdauer ist für Sie als Kunde kostenfrei nutzbar.
Die Beantwortung Ihrer Anfrage dauert in der Regel bis zu drei Werktage.
Mit der Einfahrt auf den von uns betreuten Parkplatz kommt zwischen dem Fahrer des KFZ und der BL Innovativ Parken GmbH ein Parkraumnutzungsvertrag zustande. Wir sind eine externe Firma und unsere Zulassung ist durch die Erlaubnis des Parkplatzbetreibers und die Ausschilderung vor Ort gegeben. Bezüglich eines Widerspruchs füllen Sie hierzu unter Angabe des entsprechenden Grundes (Sonstiges) unser Kontaktformular aus.
Unser System kann leider keine in der Windschutzscheibe hinterlegten Dokumente erfassen. Es ist uns jedoch ein besonderes Anliegen, dass auch Kunden mit einer Schwerbehinderung und ihre Angehörigen ohne Zeitdruck zum Beispiel ihre Einkäufe erledigen können. Aus diesem Grund stehen auf dem Parkplatz eigens für Kunden mit einer Schwerbehinderung reservierte Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum Markteingang zur Verfügung. Darüber hinaus gewähren wir bei Überschreitung der Höchstparkdauer einen zusätzlichen Kulanzzeitraum von 1 Stunde. Bitte wählen Sie hierzu im Service Center den Grund Behinderung und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus. Zusätzlich fügen Sie bitte Ihren blauen Parkausweis als Anhang bei. Unser Kundenservice wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzten und sich um die Klärung Ihres Falles bemühen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur einen Kulanzspielraum einräumen können, wenn Sie im Besitz eines Parkausweis für Behinderte sind. Ansonsten bitten wir Sie um Zahlung der fälligen Vertragsstrafe.
Datenschutz
Das System ist nach den Grundsätzen der DSGVO entwickelt worden – die DEKRA hat die Datenschutzkonformität zertifiziert. Die Daten zu regelkonformen Parkvorgängen müssen gem. DSGVO binnen max. 48 Stunden gelöscht werden – in unserem System kommt es jedoch umgehend zur Löschung.
Bei der von uns eingesetzten Technologie handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung, sondern lediglich um eine videotechnologiebasierte Kennzeichenerkennung. Es werden ausschließlich Standbilder der KFZ-Kennzeichen aufgezeichnet. Lediglich die Kennzeichen vertragsbrüchiger Nutzer werden von uns zur Verfolgung unserer Ansprüche gespeichert. Sämtliche anderen Daten werden von uns aufgrund strenger Datenschutzvorgaben innerhalb von 48 Stunden automatisch und unwiderruflich gelöscht.
Zahlungsanliegen
Es gibt die Möglichkeit, dass sich das Versenden unseres Zahlungserinnerungs-/Mahnungsschreiben mit Ihrem Zahlungseingang überschnitten hat oder dass der Verwendungszweck fehlerhaft eingetragen wurde. Bitte wählen Sie hierzu im Service Center den Grund Zahlungsanliegen und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus. Falls Sie nicht den geforderten Gesamtbetrag überwiesen haben, erhalten Sie ebenfalls eine Mahnung und dann bitten wir um Überweisung des Restbetrags.
Unsere Bankverbindung lautet: Solarisbank AG IBAN: DE30 1101 0101 5750 3906 19 BIC: SOBKDEB2XXX
Videoüberwachung
Leider nicht, da es sich bei unserem Kamerasystem nicht um eine Videoüberwachung im herkömmlichen Sinne handelt, sondern lediglich ein Standbild des Kennzeichens inkl. Front- bzw. Heckpartie des Fahrzeugs (inkl. Zeitstempel) gemacht wird, welches bei Einhaltung der Höchstparkdauer unmittelbar gelöscht wird. Abseits der Ein- und Ausfahrt der KFZ erfasst unser System keine Vorkommnisse auf dem jeweiligen Parkplatz. Mit Informationen zu etwaigen Unfällen o.Ä. können wir Ihnen daher leider nicht behilflich sein.