• Schon
  • Schon
  • innovativ
  • geparkt?

Ich habe keine Beschilderungen auf der Parkfläche gesehen, wo sind diese angebracht?

Kategorie: System

Neben dem Aushang an der Einfahrt zum Parkplatz finden Sie darüber hinaus weitere Hinweisschilder auf der Parkfläche, aus denen sich die Höchstparkdauer, die bei Überschreitung anfallende Vertragsstrafe und Hinweise auf die zu beachtenden, ausgehängten AGB ergeben. Für die wirksame Einbeziehung der AGB genügt es, dass unsere AGB deutlich sichtbar an der Einfahrt zum Parkplatz ausgehängt sind und Sie dadurch die Möglichkeit hatten, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne die Beschilderung zu. Bitte wählen Sie hierzu im Service Center den Grund Sonstige und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus.

Prev
Warum hatte ich keinen Strafzettel an meiner Scheibe?
Next
Wo positionieren Sie die Kameras?

Kommentar verfassen