Wieso erhalte ich eine Parkstrafe, obwohl ich schwerbehindert bin?
Unser System kann leider keine in der Windschutzscheibe hinterlegten Dokumente erfassen. Es ist uns jedoch ein besonderes Anliegen, dass auch Kunden mit einer Schwerbehinderung und ihre Angehörigen ohne Zeitdruck zum Beispiel ihre Einkäufe erledigen können. Aus diesem Grund stehen auf dem Parkplatz eigens für Kunden mit einer Schwerbehinderung reservierte Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum Markteingang zur Verfügung. Darüber hinaus gewähren wir bei Überschreitung der Höchstparkdauer einen zusätzlichen Kulanzzeitraum von 1 Stunde. Bitte wählen Sie hierzu im Service Center den Grund Behinderung und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus. Zusätzlich fügen Sie bitte Ihren blauen Parkausweis als Anhang bei. Unser Kundenservice wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzten und sich um die Klärung Ihres Falles bemühen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur einen Kulanzspielraum einräumen können, wenn Sie im Besitz eines Parkausweis für Behinderte sind. Ansonsten bitten wir Sie um Zahlung der fälligen Vertragsstrafe.
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